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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER DER MIOMENTE GMBH

Stand: 01.04.2022

INHALTSVERZEICHNIS:

  1. Definitionen
  2. Geltungsbereich
  3. Vertragsgegenstand
  4. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
  5. Leistungen von Miomente
  6. Pflichten des Partners
  7. Werbematerial
  8. Stornierung, Umbuchung, sonstige Störungen
  9. Abrechnung
  10. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
  11. Geheimhaltung
  12. Datenschutz
  13. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, gewerbliche Schutzrechte, Wettbewerbsrecht
  14. Haftung
  15. Sonstige Bestimmungen




1.     Definitionen
1.1     Miomente: Die Miomente GmbH, Rupprechtstraße 25, 80636 München wird nachstehend als Miomente bezeichnet.
1.2    Partner: Partner ist jede natürliche oder juristische Person, die im Auftrag von Miomente an der Durchführung von Events oder Teilen von Events mitwirkt.
1.3     Event: Event ist eine von Miomente angebotene Veranstaltung oder veranstaltungsnahe Dienstleistung.
1.4     Teilnehmer: Teilnehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Teilnahme an einem Event bei Miomente bucht.


2.     Geltungsbereich
2.1     Für die Geschäftsbeziehung zwischen Miomente und dem Partner geltend ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Partners oder Dritter erkennt Miomente nicht an, es sei denn, Miomente hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.2     Miomente behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Miomente dem Partner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Partner solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Partner gesondert hingewiesen.

3.     Vertragsgegenstand
3.1     Miomente veranstaltet Events wie beispielsweise Kochkurse, Weinseminare, Erlebnis-Dinner oder kulinarische Stadtführungen. Miomente tritt selbst als Veranstalter von Events auf und rechnet sie in eigenem Namen gegenüber den Teilnehmern ab. Vertragspartner des Teilnehmers ist Miomente. Weiter betreibt Miomente unter www.miomente.de eine Website, über die diese Events beworben und angeboten werden (Miomente-Website).
3.2    Zur Durchführung von Events bzw. Teilen von Events arbeitet Miomente mit dem Partner zusammen. Inhalt und Umfang der Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Partner bestimmen sich nach dem zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Event.
3.3    Miomente behält sich vor, Inhalt und Struktur der Miomente-Website zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Partner geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird, sowie seine Leistung zeitweise und in angemessenem Umfang einzuschränken, wenn dies zur Durchführung technischer Maßnahmen und Wartungsarbeiten erforderlich ist.

4.     Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1     Partner können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Die Unternehmereigenschaft ist gegebenenfalls durch geeignete Belege, insbesondere durch eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug, nachzuweisen.
4.2    Ein Anspruch auf die Registrierung als Partner besteht nicht.
4.3     Der Vertrag beginnt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsabschluss, gilt auf unbestimmte Zeit und ist jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
4.4    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Partner und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Partners gegen vertragliche Pflichten und diese AGB.
4.5    Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder Telefax wahren die Schriftform.




5.    Leistungen von Miomente
5.1    Miomente entwickelt gemeinsam mit dem Event-Host ein Angebot über das durchzuführende Event. Anschließend übernimmt Miomente die Bewerbung des Events, die Abwicklung von Anmeldungen, die Abrechnung gegenüber Teilnehmern, die Abwicklung von Zahlungen von Teilnehmern sowie das Mahnwesen.
5.2    Miomente stellt jedem Teilnehmer ein Ticket als Beleg für die erfolgte Buchung und Bezahlung eines Events aus. Mit dem Ticket übermittelt Miomente dem Teilnehmer die für die Teilnahme erforderlichen Eventdaten (besonders Eventadresse, Partnername).
5.3    Die für die Durchführung des Events erforderlichen Informationen wird Miomente dem Partner rechtzeitig zur Verfügung stellen. Insbesondere übermittelt Miomente dem Partner eine Teilnehmerliste per E-Mail. Den Teilnehmern dürfen für ein über Miomente gebuchtes Event keine zusätzlichen, über die vereinbarte Vergütung hinausgehende Kosten berechnet werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
5.4    Es ist Miomente vorbehalten, die Preise für ein Event jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Partner anzupassen. Die Vergütung des Partners bleibt hiervon unberührt.

6.    Pflichten des Partners
6.1    Der Partner verpflichtet sich, das Event gemäß der individuell vereinbarten Bedingungen bzw. gemäß der vereinbarten und bei Miomente veröffentlichten Beschreibung anzubieten und unter den dort genannten Bedingungen durchzuführen.
6.2    Der Partner stellt Miomente die erforderlichen Informationen (insbesondere Daten, Adressen, Inhalte, gesetzliche Pflichtinformationen)  für das jeweilige Event zur Verfügung. Weiter stellt der Partner Miomente geeignetes Werbematerial (insbesondere etwaiges Text-, Bild- oder Videomaterial) für die Bewerbung des Events auf den Miomente-Websites sowie auf anderen von Miomente zu Marketingzwecken (Social Media, Affiliate, PR) genutzten Websites und Unterlagen zur Verfügung.
6.3    Der Parter ist verpflichtet, sämtliche Informationen zu dem jeweiligen Event auf den Miomente-Websites regelmäßig auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Kommt es aufgrund fehlerhaften Information, die der Partner zu vertreten hat, zu einer Stornierung durch einen Teilnehmer, haftet der Partner gegenüber Miomente. Die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit gesetzlicher Pflichtinformationen fallen in den Verantwortungsbereich des Partners.
6.4    Miomente ist berechtigt, sich neben dem vom Partner übermittelten Werbematerial im eigenen Ermessen auch Werbematerial (insbesondere Text-, Bild- und Videomaterial) von der Website des Partners zu beschaffen und im selben Umfang wie die vom Partner übermittelten Daten zu nutzen.
6.5    Der Partner ist verpflichtet, Miomente regelmäßig neue Termine für die von ihm durchgeführten Veranstaltungen zu nennen, sodass auf der Miomente-Website möglichst immer mindestens drei freie Termine pro Event angeboten werden können.
6.6    Der Partner versichert, zur Durchführung des Events fähig und berechtigt zu sein, insbesondere gegebenenfalls über die erforderlichen behördlichen und gesetzlichen Genehmigungen zu verfügen.
6.7     Der Partner versichert, sich bei der Durchführung an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten (z.B. Jugendschutz) und diesbezügliche Anforderungen an Teilnehmer (z.B. Alter) selbst zu überprüfen. Der Partner trägt auch bei Digitalen Events (@home-Produkte, ggf. inklusive Tasting-Box) die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße und rechtskonforme Erfüllung. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, die vollständige und termingerechte Abwicklung des Versands und Retouren von Waren, insbesondere Tasting-Boxen, an den Endkunden zu gewährleisten und die Zusammenstellung des Inhalts entsprechend der Produktbeschreibung sowie die Rechtskonformität des Inhalts (z.B. Einhaltung von Hygiene- und Lebensmittelvorschriften) sicherzustellen. Der Partner stellt Miomente von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer Rechtsverletzung sowie in Gewährleistungsfällen im Zusammenhang mit der Durchführung von Digitalen Events auf erstes Anfordern frei. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
6.9     Der Partner ist nicht berechtigt, die Durchführung eines Events ohne vorherige Zustimmung von Miomente einem Dritten zu überlassen.
6.10    Soweit Miomente aufgrund vom Partner zu vertretenden Umständen gegenüber Teilnehmern oder Dritten einer Haftung unterliegt, ist der Partner verpflichtet, Miomente hiervon auf erstes Anfordern freizustellen. Ferner obliegt dem Partner in diesen Fällen das Beschwerdemanagement.
6.11    Der Partner ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine zur Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche von Teilnehmern geeignete Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

7.     Werbematerial
7.1     Sofern der Partner von Miomente kostenloses Werbematerial (z.B. Tischdekoration, Gastronomieartikel, Werbemittel oder ähnliches) erhält, darf er dies für die Events verwenden.
7.2     Auf Anforderung hat er das Werbematerial an Miomente wieder herauszugeben.

8.    Stornierung, Umbuchung, sonstige Störungen
8.1    Miomente gewährt Teilnehmern gemäß http://www.miomente.de/deutschland/agb/ das Recht, ein gebuchtes Event bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Event-Termin zu stornieren oder umzubuchen. Um dies zu gewährleisten, ist Miomente berechtigt, die jeweilige Buchung des Teilnehmers in dessen Namen gegenüber dem Partner bis 14 Tage vor dem vereinbarten Event-Termin zu widerrufen. Vergütungsansprüche des Partners gegenüber Miomente entstehen in diesem Fall nicht.
8.2    Im Falle eines Stornierungs- oder Umbuchungswunsches eines Teilnehmers gemäß http://www.miomente.de/deutschland/agb/ weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin des Events, wird Miomente den Teilnehmer auffordern, direkt mit dem Partner Kontakt aufzunehmen. Die Entscheidung, ob die Stornierung oder Umbuchung angenommen wird, obliegt dem Partner. Vergütungsansprüche des Partners bleiben im Falle einer Umbuchung unberührt.
8.3    Der Partner ist berechtigt, ein Event bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder auf einen anderen als den vereinbarten Termin zu verschieben. Miomente ist unverzüglich zu informieren. Bei einer Absage oder Änderung weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin obliegt es dem Partner, die Teilnehmer hiervon zu informieren und das Beschwerdemanagement durchzuführen. Das gleiche gilt in Fällen, in denen das Event aufgrund von vom Partner zu vertretenden Umständen ausfällt. Vergütungsansprüche bleiben auch in den vorgenannten Fällen unberührt.
8.4    Der Partner versichert, Miomente rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage vor dem Event darüber zu informieren, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Es obliegt in diesem Fall dem Partner, zu entscheiden, ob das Event dennoch durchgeführt werden soll oder nicht. Wechselseitige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
8.5    Der Partner ist verpflichtet, Miomente unverzüglich über freie Kontingente oder ausgebuchte Events zu unterrichten. Informiert der Partner Miomente zu spät darüber, dass ein Kontingent reduziert werden musste oder ein Event ausgebucht ist und kommt es hierdurch zu einer Überbuchung des Events, obliegt es dem Partner auch in diesem Fall, die betroffenen Teilnehmer hiervon zu informieren und das Beschwerdemanagement durchzuführen. Vergütungsansprüche bleiben auch in diesem Fall unberührt.

9.    Abrechnung
9.1    Die Abrechnung gegenüber dem Partner erfolgt monatlich.
9.2    Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der dem Partner übermittelten Teilnehmerliste sowie der mit dem Partner getroffenen Vergütungsvereinbarung. 
9.3    Alternativ ist Miomente berechtigt, mit der Abrechnung dem Partner eine Gutschrift zu erteilen (reverse billing).

10.     Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
10.1     Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Partner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Miomente nicht bestritten werden.
10.2     Die Abtretung eines Anspruchs des Partners gegenüber Miomente ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Miomente rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
10.3     Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Partner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.     Geheimhaltung
11.1     Sämtliche Bedingungen und Inhalte dieses Vertrages oder andere Verträge zwischen Miomente und dem Partner, insbesondere auch sämtliche Preisabreden, sind vertrauliche Informationen.
11.2     Der Partner ist verpflichtet, vertrauliche Informationen nach Abs. 1 streng vertraulich zu behandeln und sie Dritten weder weiter zu leiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
11.3     Für jeden Fall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich der Partner, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,- an Miomente zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
11.4     Ferner steht Miomente im Fall einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
11.5     Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt nicht vor, wenn
11.5.1     Miomente der Weitergabe der vertraulichen Informationen an einen Dritten schriftlich zugestimmt hat;
11.5.2     die vertraulichen Informationen durch einen Dritten bekannt gemacht oder offenbart wurden, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung oder gesetzliche Bestimmungen verstößt;
11.5.3     der Partner zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet ist.

12.     Datenschutz
12.1     Der Partner willigt ein, dass Miomente seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung der vertraglichen Leistung erheben, verarbeiten und nutzen darf. Miomente darf die personenbezogenen Daten an Dritte in dem Umfang weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Miomente erforderlich ist. Im Übrigen findet eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Veranstalters nicht statt.
12.2     Der Partner ist verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu wahren und keine im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Miomente bekannt gewordenen Daten in irgendeiner Form zu verwenden, es sei denn die Verwendung dient dem Abschluss von Transaktionen oder wurde ausdrücklich genehmigt. Insbesondere ist nicht gestattet, solche Informationen für Werbung, unerbetene E-Mails, sonstige unerwünschte Kontaktaufnahmen oder andere unzulässige Zwecke zu verwenden.
12.3     Der Partner stellt Miomente von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften frei, soweit die vom Partner veranlasste Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
12.4    Die Miomente Datenschutzerklärung kann jederzeit unter http://www.miomente.de/deutschland/partner-agb/ eingesehen werden.
12.5    Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten sowie für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann der Partner sich wenden an:

    Miomente GmbH
    Partnerservice
    Rupprechtstraße 25
    80636 München
    [email protected]
    Tel. 089 – 2155 220 41
    Fax. 089 – 2155 220 49

13.     Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, gewerbliche Schutzrechte, Wettbewerbsrecht
13.1     Der Partner versichert, dass die Miomente GmbH zur Beschreibung, Bewerbung und Vermittlung übermittelten Daten und Unterlagen (Ziffer 6.2) nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte (insbes. Urheber-, Marken- und andere Immaterialgüterrechte sowie Wettbewerbsrecht) Dritter entgegenstehen oder verletzt werden.
13.2    Der Partner versichert weiter, auch hinsichtlich des von Miomente gemäß Ziffer 6.4 beschafften Werbematerials Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte bzw. zur Rechteübertragung berechtigt zu sein, sowie dass auch sonst hierdurch keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
13.3     Der Partner räumt Miomente die zur Vertragserfüllung und -durchführung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten und Unterlagen ein. Das Nutzungsrecht gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und umfasst sämtliche Nutzungsarten.
13.4     Der Partner stellt Miomente von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer Rechtsverletzung durch von ihm bereit gestellten Daten und Unterlagen auf erstes Anfordern frei. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
13.5     Sofern dem Partner die Nutzung von Marken, Kennzeichen oder anderen zu Gunsten von Miomente rechtlich geschützten Inhalten, Daten oder Unterlagen gestattet wird, so erhält der Partner vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen hieran nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, welches zeitlich auf die jeweilige über Miomente vermittelte Veranstaltung bzw. die Dauer der Vertragsbeziehungen beschränkt ist.

14.     Haftung
14.1     Miomente haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.2    Sofern Miomente wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, d.h. auf den Schaden, den Miomente bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dessen Entstehen Miomente unter Berücksichtigung der Umstände, die Miomente bei Vertragsschluss bekannt waren bzw. die Miomente hätte kennen müssen, rechnen musste.
14.3    Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von Miomente für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.4    Für von Miomente nicht zu vertretende Störungen innerhalb des Leitungsnetzes, wie beispielweise zeitweiligen Systemausfällen in Folge höherer Gewalt, übernimmt Miomente keine Gewähr. Miomente kann insbesondere, wie bei jedem Online-Dienst, der von der Bereitstellung von technischer Infrastruktur durch Dritte abhängig ist, keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Miomente-Website garantieren.
14.5    Soweit die Haftung für Miomente ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Miomente.

15.     Sonstige Bestimmungen
15.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2     Vertragssprache ist deutsch.
15.3     Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern der Partner Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
15.4     Sollte einer der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.


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